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FAQ - Rechtliches

Grundvoraussetzung beim Fahren mit Anhängern ist die richtige Fahrerlaubnis. Unten stehende Führerscheinklassen berechtigen zum Führen eines PKW-Anhängers der unterschiedlichen Gewichtsklassen

B (Auto-Führerschein)
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg
Summe des Gesamtgewichtes der Kombination aus PKW und Anhänger zwischen 750kg und 3.500 kg

B96
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg
Summe des Gesamtgewichtes der Kombination aus PKW und Anhänger zwischen 3.500 kg und 4.250 kg

BE
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 750 kg und 3.500 kg


Führerschein vor 1999
Mit dem Führerschein Klasse 3 darf ein Zugfahrzeug mit max. 7,5 to zulässigem Gesamtgewicht geführt werden. Bei den Gespannen darf das Zugfahrzeug mit Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht bis 18,5 to haben und max. 3 Achsen (Doppelachse mit einem Abstand < 1m gelten als eine Achse).

Zugelassene Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3.500 kg müssen alle zwei Jahre einer amtlichen Prüfung unterzogen werden. Diese sogenannte Hauptuntersuchung kann bei TÜV, DEKRA, GTÜ usw. abgenommen werden.